Kevin
Familie K. buchte ihren Sommerurlaub bei dem Reiseveranstalter 1,2,Fly nach Kemer/Türkei in das Hotel Alatimya Village. Am 31.07.05 tauchte Kevin mit seinem Freund im Pool der Hotelanlage. Der Badespaß endete schrecklich. Kevin war schon viel zu lange unter Wasser. Sein Freund Felix machte sich große Sorgen und tauchte seinem vermissten Freund nach. Er fand seinen Spielkameraden eingeklemmt unter der Rutsche. Kevins linkes Bein steckte fest in einem Ansaugrohr, was zur Bewässerung der Rutsche dient. Der Ansaugbereich war nicht mit den notwendigen Schutzeinrichtungen ausgestattet - es fehlte die Abdeckung, die verhindert, dass Personen an das Absaugrohr festgesaugt oder mit Armen / Beinen hinein gesaugt werden.
Felix konnte seinen Freund aus dem Sog der Ansaugpumpen, nicht alleine befreien, da seine Kraft nicht ausreichte. Felix schrie nach Hilfe. Seine Hilfeschreie wurden von den anwesenden Urlaubern zuerst nicht ernst genommen. Doch Felix schrie immer energischer, daraufhin eilten ihm mehrere Urlauber zu Hilfe. Die ersten Rettungsversuche der herbeieilenden Urlauber scheiterten. Erst als man - vermutlich - die Pumpen abstellte, konnte Kevin aus der lebensbedrohlichen Falle, gerettet werden. Kevin erlangte sein Bewusstsein als er aus dem Wasser geborgen war, sehr schnell wieder. Sein linkes Bein war schwarz und angeschwollen und hatte mehrere Schürfwunden am Unterschenkel. Ein Rettungswagen brachte Kevin in eine Klinik, wo er 5 Tage stationär behandelt wurde. Sein Bein schmerzte sehr und musste ruhig gestellt werden.
Zeugen sagen aus, dass es keine Abdeckung am Ansaugrohr gab. Doch im Krankenhausbericht wird später stehen : Kevin hat das Abdeckgitter selber vom Ansaugrohr abmontiert. Sein linkes Bein hat nur ein leichtes Hämatom und Kevin konnte bereits schon am 4. Tag nach seinem Unfall ohne Bescherden wieder laufen. Die Eltern sind schockiert über diesen Krankenhausbericht, der nicht der Wahrheit entspricht. 5 Tage durfte Kevin sein Krankenhausbett nicht verlassen. Er hatte noch lange danach starke Schmerzen beim Laufen. Heute, einige Wochen nach seinem Unfall, leidet Kevin noch erheblich unter Angstattacken und Platzangst. Immer wieder hat Kevin Albträume.
Familie K. ist bewusst, wenn Felix nicht so schnell und richtig reagiert hätte, wäre Kevin heute nicht mehr am Leben. Ein Taucher brachte nach Kevins Unfall ein Abdeckgitter am Ansaugrohr an. Zuhause angekommen, suchte Familie K. einen Rechtsanwalt auf. Inzwischen wurde eine Klage gegen den Reiseveranstalter 1,2,Fly eingereicht.
Evelyn Wagner
Hiermit möchte ich mich bei Felix aus Ingelsheim, Günter aus Frankfurt, Rene aus Kassel, Martina aus Hamburg und allen, die ich namentlich nicht kenne, von ganzen Herzen bedanken. Sie haben unserem Sohn Kevin das Leben gerettet.
Andrea K.
Keine Klage - Die außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter 1,2,FLY - kam überraschend !
Eine Woche nach dem Beitrag "Gefährlicher Urlaub: Die Schwimmbadfalle" in Stern TV - gesendet am 12.10.2005 - lenkte 1,2,FLY ein. Kevin berichtete in diesem Beitrag, wie er fast im hoteleigenen Pool in der Türkei ertrunken wäre. Eine Ansaugpumpe zog ihn beim Schwimmen unter Wasser. Er überlebte nur, weil sein Spielkamerad die lebensbedrohliche Situation erkannte und schnell Hilfe holte.
Kevins Bein steckte bis zum Oberschenkel in dem ungesicherten Ansaugrohr. Schwere Verletzungen an Ober- u. Unterschenkel mussten mehrere Tage in der Klinik behandelt werden. Kevins Bein ist bis heute, noch nicht wieder vollkommen ausgeheilt.
Überraschend wendet sich der Reiseveranstalter an die Familie K..
Neben der Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes für Kevin teilt der Reiseveranstalter weiterhin schriftlich mit:
"Es wird festgestellt, dass die Beklagte (1,2,FLY) verpflichtet ist, dem Kläger (Kevin) sämtliche zukünftige entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welche medizinischen Behandlungen zur Ausheilung der vom Kläger erlittenen körperlichen und psychischen Verletzungen noch erforderlich sind, kann der materielle und auch immaterielle Schaden derzeit nicht abschließend spezifiziert werden. Deshalb hat der Kläger berechtigtes Interesse daran, dass die Beklagte auch verpflichtet ist, sämtlichen zukünftigen entstehenden Schaden materieller und immaterieller Art zu erstatten."
Die Eltern sind erleichtert darüber, dass ihnen ein jahrelanger zermürbender Prozessweg erspart bleibt und durch die Verpflichtung des Reiseveranstalters, auch in Zukunft für die aus dem Unfall resultierenden Schäden und Kosten aufzukommen,das ihre wichtigste Forderung im Hinblick auf die Zukunft ihres Sohnes erfüllt wurde.
Wernshausen, den 28.01.2006
Evelyn Wagner