Bertha S.

Bertha S. buchte zusammen mit ihrer Freundin - einen Urlaub in die Karibik - über den  Reiseveranstalter Meiers Weltreisen - nach Punta Cana in das Hotel „LTI – Beach Ressort“. Es war der erste Urlaub, den sie sich nach dem Tod ihres Mannes gönnte. Krönender Abschluss des zweiten Urlaubstags (28.01.2003), sollte das „Show Cooking“ in ihrem Hotel (4 Sterne) werden. Doch aus der Freude wurde innerhalb weniger Sekunden – Entsetzen.

Ahnungslos wartete Bertha S. am Büfett auf ihr Ananas. Plötzlich stand sie lichterloh in Flammen. Der Koch an der Flambierstation benutzte nicht wie vorgeschrieben - ein kleines Gefäß (Schnapsglas) - sondern eine Flasche - mit Alkohol. Flambieren heißt, dass Gerichte mit hochprozentigem brennenden Alkohol aromatisiert werden.  Wichtig ist, dass das zu Flambierende sehr heiß ist. Man hält deshalb die servierfertigen Speisen auf dem Rechaud – z.B. in einem Kupfergefäß heiß. Der Alkohol muss immer richtig dosiert sein.  Denn gibt man zuviel Alkohol aufs Essen, kann es passieren, dass beim Flambieren eine Stichflamme hochschießt und so wie bei Frau S. zu lebensgefährlichen Verbrennungen führt.

Der Urlauber Sascha S. stand neben Frau S. und reagierte spontan: „Es war kein Wasser da, ich schüttete Salate über sie und kümmerte mich um sie.“ Obwohl Bertha S. vor Schmerzen schrie, reagierte das Personal spät – erst nach 20 Minuten kam ein Arzt. In einem Taxi - statt in einem Krankenwagen - fuhr man die Schwerverletzte in ein Krankenhaus. Zwei Tage später, wurde sie mit einem Spezialflugzeug nach Köln geflogen – Rücktransportosten 66 000 Euro.

Fünf Wochen liegt Frau S. in der Klinik. 50 Prozent ihrer Haut (Gesicht, Oberkörper, Arme, Beine) wurden verbrannt. Mehrere Operationen folgten, weil die entsetzlichen Narben - ihre Beweglichkeit einschränkten. Auch in Zukunft muss Frau S.- sich weiteren Operationen unterziehen.

Bertha S. kämpft seit fast 2 Jahren vor dem Landgericht Düsseldorf ( Az. 2b o 209/03 ) um Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Reiseveranstalter Meiers Weltreisen und das Hotel, lehnen jegliche Verantwortung ab und wollen weder die Rücktransportkosten noch Schmerzensgeld zahlen.

Das Reiseunternehmen ließ vier Zeugen vom Hotel zum Zivilverfahren nach Düsseldorf einfliegen: Chefkoch, Sicherheitschef, Koch und Manager. Alle hatten- wie praktisch- das Flambieren beobachtet.

Der Hotelchef:

„Die Dame beugte sich weit über einen 65 Zentimeter breiten Sicherheitstisch. Dabei fing sie Feuer. Unser Personal leistete sofort erste Hilfe. Außerdem gab es ein Warnschild, eine Branddecke, einen Feuerlöscher und eine Sicherheitszone am Flambiertisch.“ Die deutschen Zeugen verblüfft: „Da war kein Beugen, keine Sicherheitszone und erst recht keine Hilfe.“

Ein Video von einer deutschen Zeugin, die ebenfalls Gast in diesem Hotel war, zeigt weder Schilder, Branddecke, Feuerlöscher noch einen Sicherheitstisch mit Schutzscheibe. Dieses Video zeigt, dass die Gäste unmittelbar neben der Flambierstation stehen und der Koch aus einer Flasche – und nicht wie vorgeschrieben aus einem kleinen Gefäß – Alkohol in die Pfanne schüttet.

Der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf ist bis heute - noch nicht abgeschlossen. Eigentlich sollte es bereits im April 2005 ein Grundsatzurteil geben, doch Meiers Weltreisen fordert immer wieder das Gericht auf, noch weitere Zeugen zu verhören, obwohl diese Urlauber,  zum Unfallzeitpunkt von Frau S.- nicht im Hotel wohnten und über den Unfallhergang keinerlei Aussagen machen können.

Seit dem furchtbaren Unfall von Frau S. - wird im Speisesaal vom Hotel „LTI Beach Ressort“ – nicht mehr flambiert.

Evelyn Wagner

 


 

Der für Dezember 2005 anberaumte Termin vor dem Düsseldorfer Landgericht wurde aufgehoben. Der neue Termin ist bestimmt auf Dienstag, 14.März 2006 um 9.30 Uhr . Sollte sich nochmals eine Verschiebung ergeben werden wir das entsprechend mitteilen.

Evelyn Wagner
Wernshausen, den 27.01.2006

 


Landgericht Düsseldorf, den 14.03.2006

In dem Termin wurden keine weiteren Zeugen gehört. Die neue Richterin zeigt sich irritiert über die Vielzahl der gehörten Zeugen, die zum größten Teil nicht zur Klärung des Sachverhaltes beitragen konnten, da sie den Unfall von Frau S.- nicht - gesehen haben. Auf die Befragung weiterer Zeugen soll verzichtet werden, da sie entweder von MeiersWeltreisen im Vorfeld befragt wurden oder den Vorgang nicht beobachtet haben. Die Richterin bemängelt zudem die scheibchenweise Benennung von Zeugen. Alles weitere soll schriftlich erfolgen. Der Verkündungstermin wird auf den 27.04.2006 festgelegt.

DIe Anwältin von MeiersWeltreisen versucht noch einmal Einwände gegen die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes zu erheben. Ihre Begründung basiert zum einen auf dem Alter der Klägerin und zum anderen auf einer nicht unerheblichen Mitschuld der Klägerin, da diese an dem Abend ein leicht entflambares Kleid getragen hätte.

Dazu ist nur anzumerken, dass MeiersWeltreisen bisher keinen Warnhinweis in seinen Katalogen hat, der den Gästen das Tragen von feuerfester Kleidung zum abendlichen Buffet vorschreibt.

Hildegard Lankes - Janoschka

 


 

Abfindungsvergleich

Am 11.05.2006 fand der letzte Termin vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Nach einem fast dreijährigen Rechtsstreit, der durch Verunglimpfungen und verbalen Verletzungen gekennzeichnet war, wurde nach unerträglichen "Feilschen" seitens des Reiseveranstalters Meiers Weltreisen, ein Abfindungsvergleich geschlossen. Leider fand sich auch in diesem Vergleich der Passus des Selbstverschuldens wieder. So wurde der Anspruch auf Schmerzensgeld um 20% gekürzt, da Frau S. ein leicht- entzündliches Kleid (ein Abendkleid aus Kunstfaser ) getragen hatte.

Frechen, den 12.05.2006
Hildegard Lankes- Janoschka